Selbstauskunft

Eine Selbstauskunft soll uns über Ihren Wohnungswunsch informieren. Die Abgabe der Selbstauskunft verpflichtet beide Seiten nicht. Eine vertrauliche Behandlung wird Ihnen zugesichert. Ein Dauernutzungsvertrag kommt u.a. unter den Bedingungen zustande, dass die Angaben in Ihrer Selbstauskunft wahrheitsgemäß sind.

Formular Selbstauskunft

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